Gemeindehaus
Gebühren- und Benutzungsordnung für die Überlassung des Gemeindehauses Hersdorf
Es gelten folgende Gebührensätze: | |
Private Feiern ortsansässiger Bürger: | 100,00 € |
Private Feiern von Auswärtigen: | 150,00 € |
Veranstaltungen der örtlichen Vereine Öffentliche Veranstaltungen |
100,00 € |
Gewerbliche Veranstaltungen : | 200,00 € |
* Kaution grundsätzlich | 50,00 € |
Leihgebühren außer Haus : je Tisch | 5,00 € |
je Stuhl | 1,00 € |
Besteck / Porzellan | 10,00 € (für den Bedarf von 25 Pers.) |
(Besteck und Porzellan für 100 Personen vorhanden)
Fehlendes Porzellan und Besteck wird zum Wiederbeschaffungswert plus 30% in Rechnung gestellt.
Beschädigungen an Gebäude und sonstigem Inventar werden gesondert in Rechnung gestellt.
Anfallender Müll ist in die bereitgestellten Tonnen zu entsorgen und mit einer Wertmarke zu versehen.
Die Wertmarke kann auch bei der Ortsgemeinde abgegeben werden.
Gebühren und Kaution sind im Voraus zu begleichen, ansonsten erfolgt keine Schlüsselübergabe.
Sollte das Gemeindehaus nur besenrein zurückgegeben werden, ist eine Reinigungsgebühr von 30,00 € zu zahlen.
Anfragen bitte unter:
Karl Hansen
1. Beigeordneter
Jakobsknopp 14
Tel.: 06553-1385